Patienten Informationen

PATIENTEN INFORMATIONEN

Wie erhalte ich eine Verordnung?

Eine logopädische Behandlung muss – wie alle Heilmittelverordnungen (z.B. Physio- und Ergotherapie) – vom Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Wir führen zu Ihrer Entlastung auch Hausbesuche durch, die zusätzlich von Ihrem Arzt verordnet werden können.
Heilmittelverordnungen (Rezepte) stellen Kinderärzte, Phoniater/Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Allgemeinmediziner und Internisten aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellung einer Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.

Sollten Sie Rückfragen zur Heilmittelverordnung haben, oder unsere Unterstützung benötigen, so sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. In der Regel finden die Therapien 1-2 Mal pro Woche statt.

Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Was geschieht in der ersten Stunde?

In der ersten Stunde findet ein sogenanntes Anamnesegespräch statt, bei dem Sie die Möglichkeit haben den Grund Ihres Kommens zu schildern. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

Terminvereinbarungen

Aus organisatorischen Gründen ist es am günstigsten, Termine telefonisch zu vereinbaren. Dasselbe gilt für Terminabsagen. Sollten wir gerade in einer Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter eingeschaltet, auf dem Sie Ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie dann umgehend zurück.

Sollten Sie Rückfragen zur Heilmittelverordnung haben, oder unsere Unterstützung benötigen, so sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.