Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Was geschieht in der ersten Stunde?
In der ersten Stunde findet ein sogenanntes Anamnesegespräch statt, bei dem Sie die Möglichkeit haben den Grund Ihres Kommens zu schildern. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.
Terminvereinbarungen
Aus organisatorischen Gründen ist es am günstigsten, Termine telefonisch zu vereinbaren. Dasselbe gilt für Terminabsagen. Sollten wir gerade in einer Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter eingeschaltet, auf dem Sie Ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie dann umgehend zurück.
Sollten Sie Rückfragen zur Heilmittelverordnung haben, oder unsere Unterstützung benötigen, so sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. |